Dokumentation bei elektrischer Betriebssicherheitsprüfungen

Bei der Dokumentation der Betriebssicherheitsprüfung gilt es 3 Regelwerke mit Anforderungen einzubeziehen:
VDE 0701-0702 (Abs. 6)
DGUV Information 203-070 (Abs. Dokumentation der Prüfungen)
TRBS 1201 (Abs 8.3)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Dokumentation der Betriebssicherheitsprüfung folgende Punkte enthalten sollte:

  • Verwendungs-/Einsatzort
  • Datum und Umfang der Prüfung
  • verwendetes Prüf-/Messgerät
  • Messverfahren
  • Messwerte
  • Prüfergebnis