Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
  • Erproben: Funktionsprüfung
  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Für die elektrische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet, die u.a folgende Messungen durchführen:

  • Isolationswiderstand des Schutzleiters zu Neutral- und Außenleiter
  • Verwechslung Schutz- und Außenleiter
  • Verwechslung Schutz- und Neutralleiter
  • Hauptpotentialausgleich und zusätzlicher Potentialausgleich
  • Richtige Zuordnung der Neutralleiter zu den jeweils von der FI-Schutzeinrichtung erfassten Stromkreisen
  • Schluss zwischen Neutralleitern unterschiedlicher FI-Schutzeinrichtungen

Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-610 und DIN VDE 0105-100

In §2 (2) schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor, nach welchen Regeln die Prüfung elektrischer Anlagen zu erfolgen hat: “Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.”
Für elektrische Anlagen entspricht dies der VDE 0100-610 für Erstprüfungen und der VDE 0105-100 für Wiederholungsprüfungen.